Zielvereinbarungen: Eindeutige Ziele

Zielvereinbarung: Eindeutige Ziele
Zielvereinbarung: Eindeutige Ziele

Profits, das Unternehmermagazin der Sparkassen, interviewte für die neueste Ausgabe drei Experten zum Thema „Zielvereinbarung“: Unseren Zielvereinbarungs-Berater Gunther Wolf, unseren Kunden Jens Tigges, Geschäftsführer der TIGGES GmbH und Co. KG sowie Rechtsanwalt Michael W. Felser. Erfahren Sie die wichtigsten Tipps der Praktiker.

Überaus begeistert präsentiert Jens Tigges die Ergebnisse der ersten vier Jahre nach Einführung von Zielvereinbarung und dem hieran orientierten Prämiensystem: „Die Produktivität steigt seitdem zwischen 2 und 5 Prozent jährlich, während sie vorher lange Zeit stagnierte oder sogar rückläufig war“.

Mit Zielvereinbarungen erfolgreich

Erreicht hat dies Jens Tigges, dessen Firma unter anderem Verbindungselemente konstruiert und fertigt, durch konsequente Anwendung der Zieloptimierung. Bei Zieloptimierung ist, im Gegensatz zur klassischen Zielvereinbarung, die 100-prozentige Zielerreichung nicht stets mit demselben Ausschüttungsbetrag verbunden.

Stattdessen gilt: Je höher die Zielvereinbarung, desto höher die mögliche Prämie bei 100-prozentiger Zielerreichung. Das zeigt Wirkung, schon bei der Zielvereinbarung: Die Mitarbeiter fordern hohe, anspruchsvolle und gerade noch erreichbare Ziele.

Mitarbeiter fordern hohe Ziele

Mithilfe von Berater Gunther Wolf schuf Jens Tigges ein Grundsystem der Zielvereinbarung, das er mit entsprechenden Modifikationen für alle Unternehmensbereiche anwenden konnte: Für Vertrieb, Einkauf, Arbeitsvorbereitung, Qualitätssicherung, Konstruktion, Produktion und die administrativen Bereiche. So gibt es teils individuelle Zielvereinbarungen, teils Zielvereinbarungen auf Abteilungs- oder Gruppenebene.

Neben der Zieloptimierung, dessen Charme Jens Tigges bei seiner ersten Begegnung mit Zielvereinbarungs- und Performanceexperte Gunther Wolf sofort erkannte, nutzt er die von Gunther Wolf entwickelte Wenn-Dann-Verbindung. Dabei wird ein Scoring-System für unerledigte Tätigkeiten, mangelnde Einhaltung von Umweltvorschriften oder Verletzung der Qualitätsvorgaben eingesetzt: Kommt ein Mitarbeiter auf mehr als 30 Punkte in einem Monat, entfällt die Prämie.

Zielvereinbarungen mit Langfristeffekt

Diese Bonus-Malus-Regelung sorgt unmittelbar für Nachhaltigkeit der Zielvereinbarung. Einen Entzug der Leistungsprämie will kein Mitarbeiter erleben, sodass auf die dort festgelegten Aspekte peinlich genau geachtet wird. Tatsächlich trat der Fall, dass Jens Tigges die Prämie streichen musste, nur zu Beginn und nur zwei Mal auf. Dann war jedem klar, wie konsequent das Zielvereinbarungssystem gehandelt wird und wie ernst es dem Geschäftsführer mit den Umwelt- und Qualitätszielen ist.

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