Mitarbeiter und Führungskräfte bereiten sich derzeit auf die anstehenden Planungs- und Zielvereinbarungsgespräche vor.
Passend dazu erscheint in der aktuellen Ausgabe des HR-Magazins der Leitartikel, der sich speziell mit der Formulierung von Verhaltenszielen und anderen qualitativen Zielen befasst.
Die Formulierung qualitativer Ziele gestaltet sich für viele Führungskräfte weitaus schwieriger als das Setzen quantitativer Ziele. Welche Möglichkeiten es gibt, Verhaltensziele und andere qualitative Ziele anspruchsvoll, erreichbar und nachprüfbar zu definieren, wird anhand von Praxisbeispielen erläutert.
Ziele geben Orientierung
Das Führen mit Zielen – Management by Objectives (MbO) – ist seit Jahrzehnten einer der gängigsten Führungsstile in Unternehmen auf der ganzen Welt. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Jeder Beschäftigte – vom Berufseinsteiger bis zur Führungskraft – arbeitet motivierter, wenn er weiß, welches Ziel er anstrebt.
Ziele müssen jedoch klar, messbar und vor allem in einem festgelegten Zeithorizont erreichbar sein. Zudem sollten sie nicht im Widerspruch zu anderen Zielen stehen. Die Kunst des Führens durch Ziele liegt darin, die von den Unternehmenszielen abgeleiteten Ziele für einzelne Bereiche, Abteilungen und Mitarbeiter im Zielvereinbarungsgespräch so zu formulieren, dass sie sowohl anspruchsvoll als auch realistisch sind.
Weiche Ziele hart vereinbaren
Die Formulierung quantitativer Ziele ist zumeist problemlos, da die Führungskräfte sich in der Regel an bestehenden Kennziffern orientieren können. Wie lassen sich aber so genannte weiche, qualitative Ziele festlegen und wie kann deren Zielerreichung überprüft werden?
Auf diese kniffeligen Fragen gibt der Artikel im aktuellen HR-Magazin praxisorientierte Antworten. So ist es zunächst einmal hilfreich, ein qualitatives Ziel dahingehend zu prüfen, ob es tatsächlich ein Ziel ist oder eine Maßnahme, die zum Erreichen des eigentlichen Ziels führen soll.
Qualitativen Zielen Punktwerte zuordnen
Geht es zum Beispiel um das Thema “Erhöhung des Kundenkontakts” im Außendienst, so kann eine solche Überprüfung ergeben, dass es sich eigentlich um eine Maßnahme und nicht um ein Ziel an sich handelt. Die Erhöhung des Kontaktes zu den Kunden kann als Maßnahme beispielsweise dem Ziel “Verbesserung der Kundenbindung” oder dem Ziel “Steigerung des Umsatzes” dienen und sollte daher lediglich als Maßnahme in die Zielvereinbarung einfließen.
Weitere Möglichkeiten, qualitative Ziele messbar zu machen, erklärt unsere erfahrene Beraterin in ihrem Artikel anhand anschaulicher Beispiele. So lassen sich viele qualitative Ziele gut mithilfe von Punktwerten (Scoring-Verfahren) messen.
Verhaltensänderungen sichtbar machen
Die Vereinbarung von Projektzielen hingegen kann mithilfe der für die Projektbewertung kritischen Faktoren vereinbart werden. Diese ergeben sich aus dem magischen Dreieck für des Projektmanagements: Projektergebnis, Einhaltung des Zeitplans sowie des Projektbudgets.
Auch die Vereinbarung von Verhaltenszielen ist möglich. Hier müssen zuvor skalierbare Verhaltensbeschreibungen formuliert werden. Den lesenswerten Beitrag im monster HR-Magazin finden Sie hier: “Verhaltensziele definieren”
Wenn Sie sich mit einem Experten über die Formulierung qualitativer Ziele austauschen möchten, nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu uns auf.






